Ist der Islam und damit der Koran frauenfeindlich?
Afzalur Rahman, Muhammad, Encyclopaedia of Seerah, Vol. 1, July 1981, London, S. 463 ff.:
“Muhammad war der erste Mensch in der neueren Geschichte, der bestimmte Rechte den Frauen als Töchter, Schwestern, Mütter und Ehefrauen garantierte. Er erhob ihren Status von bloßem Vieh und Spielzeug zu ehrbaren menschlichen Wesen, in jeder Hinsicht den Männern gleich. Sie werden mit Freundlichkeit behandelt und mit Ehre respektiert, [...].
Behält man diese Prinzipien im Auge, so hat der Islam der Frau weite soziale und wirtschaftliche Rechte gewährt, ihren Status erhöht und solche moralischen und gesetzlichen Vorkehrungen in seinem System zum Schutz ihrer Rechte und ihres Status vorgesehen, dass dergleichen in keinen alten oder modernen sozialen Systemen in der Welt gefunden werden können.
Die Ehefrau hat Anspruch auf Unterhaltsmittel und darauf, eine Morgengabe von ihrem Gatten zu erhalten. Wie reich sie auch immer sein mag, ihr Mann ist in keinem Fall von seiner Verantwortung entbunden, sie zu unterstützen und ihr Unterhalt zu gewähren. Sie genießt auch das Recht, von ihrem Ehemann zu erben, vom Vater, ihren Kindern und anderen nahen Verwandten. All dieses Vermögen ist ihr Eigentum, und sie kann es verwenden, investieren oder es anderen geben auf welche Weise sie immer möchte.
Dann genießt sie alle sozialen Rechte, die jede andere Person, Mann oder Frau, in der Gesellschaft haben kann.
Sie hat die volle Freiheit in der Wahl ihres Ehemannes, und niemand hat das Recht, sie mit jemandem ohne ihren ausdrücklichen Wunsch und ihre Zustimmung zu vermählen.
Sie hat alle legalen Rechte, eine Trennung (oder Scheidung) von ihrem Mann zu erreichen, wenn sie nicht mit ihm leben will, ihn nicht leiden mag oder wenn er grausam oder impotent ist.
Sowohl der Mann als auch die Frau werden mit absoluter Gleichheit in legalen und zivilen Angelegenheiten behandelt. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Mann und Frau soweit es den Schutz von Leben, Eigentum, Ehre und Ansehen betrifft.
Die Frau hat dasselbe Recht wie der Mann, Wissen und kulturelle Bildung zu erwerben, und der Islam macht [dabei] keinen Unterschied zwischen einem Mann und einer Frau. [...]
Die Ehefrau ändert nicht ihren Mädchennamen nach der Heirat, sondern behält ihn.
Der Islam hat in Wirklichkeit der Frau wahre Freiheit und Emanzipation gegeben und ihren Status der Weiblichkeit mit Würde, Ehre und Anmut angehoben. Das Konzept von Frauenrechten and Freiheit, von dem man oft im Westen hört, ist ein Echo des revolutionären Rufs, der von dem Heiligen Propheten des Islams, Friede sei mit ihm, vor vierzehn Jahrhunderten erhoben wurde. [...].“
Der Autor zitiert hierzu anschließend einige Verse aus dem Qur’ân:
(4:32)
Die Männer sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst, und die Frauen sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst.
(4:1)
O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einer einzigen Wesenheit erschaffen hat; aus dieser erschuf er ihr den Partner und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren.
(3:195)
Ich lasse das Werk des Wirkenden, ob Mann oder Weib, nicht verloren gehen. Die einen sind von den anderen.
(4:124)
Wer aber gute Werke tut, sei es Mann oder Frau, und gläubig ist: Sie sollen in das Paradies gelangen, und sie sollen auch nicht so viel Unrecht erleiden wie die kleine Rille auf der Rückseite eines Dattelkerns.